
Terminvereinbarung
Damit wir einen passenden Termin vereinbaren können, bitten wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren oder uns mittels dem entsprechenden Kontaktformular eine Nachricht zukommen zu lassen. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht abgesagte Termine müssen verrechnet werden.
Physiotherapie
Damit Sie Physiotherapie in Anspruch nehmen können, brauchen Sie eine ärztliche Überweisung eines Allgemeinmediziners/einer Allgemeinmedizinerin oder einem Facharzt/einer Fachärztin. Entsprechend kann auch unsere Unfallchirurgin Sabine Unger eine Verordnung für Sie ausstellen.
Um anschließend eine Kostenrückerstattung (anteilig, je nach Versicherungsträger) geltend zu machen, brauchen Sie vorab eine chefärztliche Bewilligung. Diese können Sie bei den meisten Versicherungen bereits online anfordern. Bei der ÖGK ist die Bewilligungspflicht bis auf Weiteres ausgesetzt.
Zu Ihrem Ersttermin bringen Sie bitte die entsprechende Überweisung mit, sowie allfällige Befunde und Bilder (Röntgen, CT, MR, etc.).
Damit wir nach dem Einführungsgespräch gleich loslegen können bitten wir Sie außerdem bequeme, sportliche Kleidung und ein größeres Handtuch mitzubringen.
Kontaktieren Sie die Physiotherapie direkt hier
Ergotherapie
Damit Sie Ergotherapie in Anspruch nehmen können, brauchen Sie eine ärztliche Überweisung eines Allgemeinmediziners/einer Allgemeinmedizinerin oder einem Facharzt /einer Fachärztin. Entsprechend kann auch unsere Unfallchirurgin Sabine Unger eine Verordnung für Sie ausstellen. Um anschließend eine Kostenrückerstattung (anteilig, je nach Versicherungsträger) geltend zu machen, brauchen Sie vorab eine chefärztliche Bewilligung. Diese können Sie bei den meisten Versicherungen bereits online anfordern. Bei der ÖGK ist die Bewilligungspflicht bis auf Weiteres ausgesetzt.
Zu Ihrem Ersttermin bringen Sie bitte die entsprechende Überweisung mit, sowie allfällige Befunde und Bilder (Röntgen, CT, MR, etc.).
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Massage
Für eine klassische Massage benötigen Sie keine explizite Verordnung, jedoch für eine Heilmassage (damit Sie einen Anteil von der Krankenkassa zurückvergütet bekommen), sowie für die Lymphdrainage brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Auch diese können Sie direkt über Sabine Unger ausstellen lassen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Thomas Stolz.
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Medizin
Da Sabine Unger als Wahlärztin tätig ist, besteht kein Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Behandlungshonorare werden durch die PatientInnen direkt beglichen. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder per Bankomatkarte. Die Honorarnote kann dann bei der zuständigen Krankenversicherung eingereicht werden. Die Zuzahlung durch die Krankenkasse kann bis zu 80% des üblichen Kassentarifs betragen.
Kontaktieren Sie Sabine direkt hier.
Pilates /
Personal Training
Für ein individuelles Personal Training oder eine professionelle Pilates Stunde brauchen Sie keine Verordnung. Lediglich ein bisschen Motivation und etwas Zeit die Sie sich für sich und Ihr Wohlbefinden nehmen. Conny Holl wird sich gezielt mit Ihren ganz persönlichen Zielen auseinandersetzen und Ihnen das optimale Training anbieten.
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